Hürdenlauf der Bürokratie
Ausstattung eines „Blinden-Arbeitsplatzes“
für die integrative Beschulung
Überblick von 2007 - 2009
(Name und Ort der betroffenen Schüler / Schülerinnen wurden aus Datenschutzgründen geändert.)
Einleitung:
Anne wird seit 2003 in Niedersachsen in einer Grundschule integrativ beschult.
Der Kostenträger ist eine Samtgemeinde als Schulträger.
Ab Sommer 2007 besucht sie das Gymnasium.
Für das Gymnasium ist der Landkreis der Schulträger.
• Die zuständige Samtgemeinde möchte, dass der Landkreis die Hilfsmittel, die Anne in der GS nutzte, abkauft.
April 2007
• Eine Auflistung aller Hilfsmittel, die Anne benötigt, geht an den Leiter des Schulamtes im Landkreis.
• Die Blindenpädagogin leitet die Anfrage auf Kostenübernahme an das Schulamt weiter.
Juli 2007
• 09.07. Anruf von der Schulleitung, mit der Bitte, die Eltern mögen sich beim Sozialamt melden.
• 10.07. Das Sozialamt teilt mit, dass die Eltern einen Einkommensnachweis erbringen sollen.
• Mutter weist darauf hin, dass ihrer Meinung nach der Schulträger für die Kosten zuständig sei.
Juli 2007
• Das zuständige Sozialamt kennt diesen Sachverhalt nicht, informiert sich weiter.
• Einige Tage später ein Anruf vom Schulamt mit der Information, man würde die Anfrage bearbeiten und sich über die Kostenzuständigkeit informieren.
• 30. KW: Zuständige Sachbearbeiterin kann keine Entscheidung treffen, müsste mit dem Schulamtsleiter die Angelegenheit klären.
Juli 2007
• 30.07.: Anfrage, ob es eine Entscheidung gegeben hätte. Es wird zugesagt, sich am nächsten Tag zu melden.
• 31.7.: Anruf vom Schulamt mit der Info, den Schulamtsleiter noch nicht gesprochen zu haben. Versprechen, sich am nächsten Tag wieder zu melden.
• 03.08.: Anruf der Mutter, da kein Rückruf erfolgte.
August 2007
• 03.08.: Information des Schulamtsleiters, die Familie müsse sich an das Sozialamt wenden, der Schulträger sei nicht zuständig.
• Der Schulträger hat erst auf Bitten der Eltern eine schriftliche Ablehnung und eine Aufstellung der Hilfsmittel geschickt.
Unklare Fragen
• Warum ist die Samtgemeinde als Schulträger für Kostenübernahme zuständig, der Landkreis aber nicht?
• Muss Anne in der Schule zunächst ohne Hilfsmittel auskommen?
August 2007
• 07.08.: Der Vater bittet in der Samtgemeinde darum, dass Anne die Hilfsmittel ohne Kostenklärung vorläufig zur Verfügung gestellt werden, um in der Schule überhaupt arbeiten zu können.
• Er erfährt in dem Gespräch, dass der Landkreis sich an den Kosten für die Punktschriftmaschine und des Fussers beteiligt. Bei der Anfrage geht es um die Anschaffung eines Punktschriftdruckers und die Ausstattung für einen PC-Arbeitsplatz für die Integrationshelferin. Des Weiteren um ein im Eigentum der Samtgemeinde befindlichen Notebooks
August 2007
• 21.08.: die Samtgemeinde schickt ein Angebot
• 22.08.: Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse
• Unmittelbar danach ein Anruf der Krankenkasse: sie kaufen keine gebrauchten Hilfsmittel und das Angebot sei zu teuer angesetzt, eigene Vertragspartner der KK hätten günstigere Hilfsmittel im Programm.
August 2007
• Ein neues Angebot der Firma IPD wird bei der KK vorgelegt und wieder abgelehnt mit dem Hinweis, es sei zu teuer.
Das Problem:
• Arbeiten mit unterschiedlichen Systemen erschwert das Lernen und Arbeiten für die Schule enorm!
August 2007
• Die Samtgemeinde stellt freundlicherweise das Notebook mit Braillezeile und den Scanner bis zur Klärung der Kostenfrage zur Verfügung.
Oktober 2007
• 15.10.: Schreiben vom Landkreis mit der Aufforderung, das Einkommen offen zu legen, um zu entscheiden, in welcher Höhe sich die Familie an den anfallenden Kosten beteiligen soll. Hinweis auf §§82ff.SGBXII
Oktober 2007
• Die Familie beauftragt einen Anwalt
• Von Oktober 2007 bis Juli 2008 geht der weitere Schriftverkehr über den Anwalt mit dem Ergebnis, dass der Widerspruchsbescheid abgelehnt wird.
Klage vor dem Sozialgericht:
• Am 21.08.2008 wird Klage beim Sozialgericht eingereicht.
• Seit September Schriftverkehr über das Sozialgericht.
• Oktober 2008 KK bewilligt Braillezeile.
Verlauf 2009
• März 2009 Sozialamt übernimmt Kosten für Brailledrucker.
• September 2009 Schulbesuch des Landkreises mit 3 Personen, zur Überprüfung ob die Integrationshelferin eigenen Arbeitsplatz braucht.
• Oktober 2009 Notebook wird vom Sozialamt zur Verfügung gestellt. Notebook muss in der Schule bleiben.
Das Urteil: …
• 05.11.2009 Gerichtsverhandlung wegen der Kostenübernahme des Arbeitsplatzes für die Integrationshelferin.
Ergebnis?
• Bis heute – das sind zweieinhalb Jahre seit Auflistung der zu benötigenden Hilfsmittel- ist ungeklärt, wer für die Kostenübernahme zuständig ist!
• Anne arbeitet unter schwierigen Bedingungen, die Familie ist völlig entkräftet aufgrund der Hin- und Herschieberei der Verantwortlichkeiten der einzelnen Ämter.
Ein Weg mit Hindernissen …
• Dieses ist kein Einzelfall!
• Die Zuständigkeitsfrage muss unbedingt ganz klar definiert werden und bestenfalls von einer Stelle verwaltet werden, damit wir uns als Eltern nur an eine Stelle wenden müssen!
… der noch nicht zu Ende ist!
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit
Elterninitiative sehgeschädigter Kinder zwischen Weser & Ems
www.Eliseh.eu